Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite

große Kinder - große Aufgaben

Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Hausordnung

Hausordnung

HIER findet ihr unsere Hausordnung als Download.

 

--> Hausordnung

                                      

Hausordnung

Jedes Hortkind muss so selbständig sein, dass es nicht ständig eine Einzelaufsicht benötigt.                             

In unserem Hort sollen sich alle wohlfühlen. Wir legen Wert auf eine gewaltfreie Kommunikation untereinander (Kinder, Eltern, Personal).

  1. Das Hausrecht übt die Leitung oder eine von ihr beauftragte Person aus. Eltern oder abholberechtigte Personen sollten Weisungen aller päd. Mitarbeiter*innen Folge leisten.

  2. Wir gehen respektvoll miteinander um, sind höflich (Z.B. Grüßen), verhalten uns fair und lösen Konflikte in Gesprächen. Niemand wird geärgert oder ausgelacht. Keine Berührung gegen den anderen- auch nicht aus Spaß.

  3. Wir fühlen uns für unseren Hort verantwortlich und halten ihn ordentlich und sauber. Das gilt auch für die Toiletten und Waschräume. Im Hortbereich/ Räumen nutzen wir Wechselschuhe.

  4. Auf dem Hof spielen wir so, dass wir uns und andere nicht verletzen. Wir dürfen auf den Palisaden der Spielplatzbegrenzung sitzen, aber nicht auf die Grünanlagen gehen. Auch im grünen Klassenzimmer ist der Hang tabu.

  5. Bei frostigen Temperaturen benutzen wir zu unserer eigenen Sicherheit weder Klettergerüst noch Rutsche. Das Schneeballwerfen ist verboten!

  6. Die Aufsichtspflicht der Erzieher*innen  beginnt und endet mit der persönlichen Begrüßung bzw. der Verabschiedung der Kinder.                                                

  7. Bei Festen und Veranstaltungen liegt die Fürsorge- und Aufsichtspflicht bei den Eltern bzw. den erwachsenen Begleitpersonen. 

  8. Abholberechtigte Personen oder Änderungen des Heimwegs sind im Hort schriftlich oder bis 12:00 Uhr per Mail bzw. HortPro zu hinterlegen.

  9.  Es gehört zur Erziehung zur Selbständigkeit, dass Kinder, wenn möglich, allein nach Hause gehen. Wir gehen davon aus, dass Ihr Kind in die gefahrlose Bewältigung des Weges vom Hort nach Hause von Ihnen eingewiesen wurde. Bei erheblichen Veränderungen der Wegverhältnisse (z.B. Gewitter) oder bei Sondersituationen (z.B. Unwohlsein) entscheiden wir, ob Sie Ihr Kind trotzdem bei uns abholen müssen und verständigen Sie entsprechend.

  10. Die Erledigung der Hausaufgaben ist freiwillig. Ein betreuter Raum steht bis 14:00 Uhr zur Verfügung.

  11. Wir achten fremdes Eigentum (Spinte, Pinnbilder, Mappen, Spielmaterial, usw.). Radio, Fenster, u. a. bedienen wir nur auf Anweisung der Erzieher*innen.

  12. Im Hort bewegen wir uns rücksichtsvoll und ruhig, auch beim Benutzen der Garderobenschränke und in der Hausaufgabenzeit.

  13. Das Fotografieren und Filmen u.a.mit Handys u. a. ist nur unter Wahrung des Datenschutzes gestattet. Das Recht am eigenen Bild ist hierbei zu berücksichtigen.

  14. Elektronisches Spielzeug, Handys, Smartwatches usw. sind im Hort nicht erwünscht und  bei Verlust oder Beschädigung nicht versichert.

Krieg ist so schrecklich, dass niemand damit spielen und nachahmen sollte. Waffen, Kriegsspielzeug und gefährliche Gegenstände gehören nicht in den Hort.